top of page

Tarifgebunden oder nicht? Was Handwerksbetriebe in Augsburg wirklich wissen müssen

Autorenbild: Clarissa Theimer
Clarissa Theimer
28. Juli
3 Min. Lesezeit

Die meisten Handwerksbetriebe wissen nicht genau, welcher Tarifvertrag für sie gilt – und das rächt sich meistens erst spät: bei der nächsten Lohnabrechnung, bei der nächsten Betriebsprüfung, oder wenn eine Fachkraft im Bewerbungsgespräch danach fragt.

Dabei lässt sich die eigene Situation mit ein wenig Struktur klar einordnen. Hier die wichtigsten Grundlagen – und warum es nicht nur "ja" oder "nein" gibt.

Tarifgebunden: automatisch verpflichtet, dafür rechtssicher

Ist Ihr Betrieb Mitglied in einem Innungsverband, der einen Branchentarifvertrag abgeschlossen hat, gilt dieser Tarif für Sie automatisch und bindend. Das betrifft Entgelte, Arbeitszeiten und weitere Konditionen, die regelmäßig angepasst werden. Der Vorteil: Sie müssen nicht selbst verhandeln oder abwägen, was angemessen ist – die Innung übernimmt das für Sie, und Sie sind damit rechtlich auf der sicheren Seite.

Nicht tarifgebunden: eigene Entscheidung, mit Grenzen

Sind Sie nicht Mitglied in der zuständigen Innung und haben auch keine vertragliche Bezugnahme auf einen Tarifvertrag vereinbart, können Sie Löhne und Konditionen grundsätzlich frei gestalten. Das klingt nach Freiheit – hat aber klare Grenzen: Der gesetzliche Mindestlohn gilt immer, und bei öffentlichen Aufträgen kann ein Vergabemindestlohn fällig werden, der über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. Zudem erwarten viele Fachkräfte inzwischen ohnehin ein tarifnahes Gehalt – wer deutlich darunter liegt, hat es im Wettbewerb um Personal schwerer.


Der oft übersehene dritte Fall: die Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE)

Was viele Betriebe nicht wissen: Es gibt einen Fall, der unabhängig von der eigenen Mitgliedschaft greift. Erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich, gilt er für alle Betriebe der jeweiligen Branche – ganz gleich, ob Sie Innungsmitglied sind oder nicht. Durch Nicht-Mitgliedschaft kann man sich dem also nicht entziehen.

Aktuell betrifft das unter anderem das Elektro-, Dachdecker-, Gerüstbau- und Maler-/Lackiererhandwerk sowie die unteren Lohngruppen im Bauhauptgewerbe. Im SHK- und im KFZ-Handwerk gibt es dagegen derzeit keine bundesweite AVE – dort entsteht Tarifbindung ausschließlich über Innungsmitgliedschaft oder eine freiwillige vertragliche Bezugnahme. Wichtig zu wissen: Diese Zuordnung ändert sich regelmäßig, deshalb lohnt sich eine regelmäßige Prüfung.


Praxisbeispiel: Elektrohandwerk Bayern

Ein gutes Beispiel für die Praxis: Im bayerischen Elektrohandwerk steigt das Eck-Entgelt zum 1. April 2026 auf 23,71 Euro pro Stunde (Tarifabschluss zwischen dem Landesinnungsverband und der Christlichen Gewerkschaft Metall, Laufzeit bis 31. März 2027). Wer Vollmitglied ist, zahlt diesen Betrag automatisch. Wer nicht organisiert ist, muss zumindest den Mindestlohn zahlen – wird aber im Wettbewerb um Fachkräfte häufig das Nachsehen haben, weil ein Großteil der Konkurrenz tariflich zahlt. Zusätzlich verhandelt die IG Metall für dieselbe Branche in Bayern eigene, teils abweichende Konditionen – ein gutes Beispiel dafür, wie unübersichtlich die Tariflandschaft im Detail sein kann.


Die Tarifampel: Schritt für Schritt Klarheit schaffen

Genau deshalb arbeite ich mit meinen Kunden – branchenübergreifend, nicht nur im SHK- oder KFZ-Handwerk – an einer Tarifampel:

  • 🔴 Rot: Der Status ist ungeklärt – wir wissen noch nicht genau, wer Sie sind und was für Sie gilt.

  • 🟡 Gelb: Der Status ist teilweise geprüft – erste Klarheit, aber noch offene Punkte.

  • 🟢 Grün: Sauber dokumentiert und angepasst – Sie sind rechtlich und organisatorisch auf dem aktuellen Stand.

So verlieren Sie keine Zeit bei der nächsten Tarifrunde und werden bei der Lohnabrechnung oder Betriebsprüfung nicht überrascht.


Klarheit statt Risiko

Als externe Personalabteilung für Handwerksbetriebe im KMU-Bereich unterstütze ich Sie als Betriebswirtin bei der Einordnung und Organisation Ihrer Tarifsituation. Für die rechtsverbindliche Prüfung im Einzelfall empfehle ich zusätzlich einen Fachanwalt oder Ihre zuständige Innung, damit Sie auf der rechtlich sicheren Seite sind.


Wo steht Ihr Betrieb gerade – rot, gelb oder grün? Melden Sie sich gerne für eine Einordnung.

Personalhandwerk Augsburg – deine externe Personalabteilung für Handwerksbetriebe in Augsburg und der Region Schwaben.

 
 
bottom of page